König – Lexikoneinträge
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Fürst, seit dem Mittelalter Bezeichnung für die höchste Schicht des Adels mit besonderer Nähe zum König . Die Fürsten hatten in der deutschen Wahlmonarchie das Recht der Königswahl und die Pflicht, bei Entscheidungen in Angelegenheiten des Reichs mitzuwirken. Im 12.Jahrhundert entstand ein geschlossener Reichsfürstenstand (Reichsfürst). Die Reichsfürsten hatten nach den Fürstenprivilegien Friedrichs II. (*1194, †1250, König von Sizilien seit 1198, König seit 1212, römisch-deutscher Kaiser seit 1220) im 13. Jahrhundert auch die Landesherrschaft in den Territorien. Weltliche und geistliche...
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König, nach dem Kaiser der Träger höchster staatlicher Gewalt oder der höchste Repräsentant in der Monarchie. Das Königtum gab es zu allen Zeiten (z.B. im antiken Sparta und im vorrepublikanischen Rom). Königtum im Mittelalter Das mittelalterliche Königtum bei den Germanen entstand in der Zeit der Völkerwanderung , als sich die Führungsrolle der Heerführer verfestigte. Zunächst wurde der König von einer adligen Führungsschicht gewählt (im Deutschen Reich bis in die Neuzeit), auch wenn die Wahl oft nur eine Bestätigung der Nachfolge in der jeweiligen Königsfamilie war. Nach germanischen...
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Königsherrschaft (Mittelalter), auf dem Treueverhältnis der Vasallen zu ihrem König beruhende Königsherrschaft. Nach dem Tod des Königs trat im Deutschen Reich nicht wie beim römischen Kaiser automatisch der älteste Sohn die Nachfolge an, sondern die Herzöge und Vasallen wählten ihn aus, kürten den König. Sie waren sich bei der Königswahl jedoch nicht immer einig und dann entschied der Stärkere, wem die Königswürde zustand. Oder die Sache blieb wie im Interregnum unentschieden. Der König, so ist es von Otto I. überliefert, wurde von den Herzögen zum König erhoben, indem sie ihm huldigten. Die...
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Kurfürsten, zunächst die sieben, später die neun ranghöchsten Fürsten im mittelalterlichen Deutschen Reich , die seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht hatten, den deutschen König zu wählen ( Königswahl ). Sie waren gleichzeitig Inhaber der Erzämter , der höchsten Ämter am Königshof. Dem Kurkollegium gehörten drei geistliche Kurfürsten, die Erzbischöfe von Mainz (gleichzeitig auch Reichserzkanzler für Deutschland), Köln (Reichserzkanzler für Italien) und Trier (Reichserzkanzler für Burgund), sowie vier weltliche Kurfürsten, der König von Böhmen (gleichzeitig Erzmundschenk, Mundschenk ist...
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Lehnswesen, Feudalismus, die politische Ordnung im Mittelalter . Der mittelalterliche „Staat“ beruhte auf dem persönlichen Verhältnis zwischen dem Herrscher und dem von ihm in unterschiedlicher Weise und vielfachen Abstufungen abhängigen Volk. Der Personenverbandsstaat Der mittelalterliche „Staat“ bestand aus Personenverbänden wie Stämmen, Sippen, Gefolgschaften, Lehnshöfen, Haus- und Schwurgemeinschaften (Personenverbandsstaat) . Ihr Zusammenleben wurde durch die Grundherrschaft bestimmt. Grundherren, in der Regel Adlige, Geistliche oder auch Könige, waren dabei nicht nur Grundbesitzer oder...
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Magna Charta, das wichtigste englische Grundgesetz. Im Lateinischen heißt es Magna Charta Libertatum, die „große Urkunde der Freiheiten“. Entstehung Aufständische englische Barone nutzten 1215 die Schwäche der Monarchie, um ihre eigene Macht zu festigen. König Johann I. ohne Land (*1167, †1216, König von England seit 1199) bestätigte am 15.6.1215 den Vertretern des Adels und der Kirche in 63 Artikeln ihre angestammten Vorrechte. Wesentliche Inhalte Die Magna Charta sollte ursprünglich das Widerstandsrecht in feudalen mittelalterlichen System formulieren. Sie enthielt jedoch auch einige...
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Monarchie (griechische Antike), im Unterschied zur Aristokratie und Demokratie diejenige Staatsform, in der ein Einzelner, der Monarch, die Herrschaft ausübt. Die Nachfolge bei der Königsherrschaft wird durch Wahl (Königswahl) oder durch Erbnachfolge geregelt, bei der der Monarch sein Leben lang herrscht und erst nach seinem Tod von einem Erben abgelöst wird. Von der Tyrannis und einer Diktatur, die ebenfalls Alleinherrschaften sind, unterscheidet sich die Monarchie durch ihre Legitimation, die auf religiösen und charismatischen Vorstellungen beruht. Dies kann ein Gottkönigtum mit göttlicher...