Kloster – Lexikoneinträge
-
Grundherrschaft, das Herrschaftsprinzip im Mittelalter , das sich im Lehnswesen niederschlug. Grundherr konnte ein Mitglied des Adels oder ein Kloster sein. Der größte Grundherr war aber der König. Durch Schenkungen und Stiftungen kamen Bischofskirchen, Klöster und Pfarrkirchen zu teilweise sehr großem Grundbesitz. Die Grundherren versprachen, den Bauern Schutz zu gewähren. Unfreien Bauern und ihren Familien, Hörige genannt, überließen sie einen Hof zur Nutzung. Dafür waren die Bauern zu Gegenleistungen verpflichtet, den Frondiensten . Daneben hatten sie regelmäßig Abgaben zu leisten. Dies...
-
Kloster, besondere Gebäudeanlage, meist an besonderen Orten für das Zusammenleben von Glaubensbrüdern (Mönchen) oder Glaubensschwestern (Nonnen) zur Ausübung ihrer von ihrem Glauben geprägten Lebensweise. Der Begriff Kloster stammt vom Lateinischen „claustrum“ = verschlossener Ort. Die Glaubensgemeinschaften heißen Orden . Erste Klöster Der Ägypter Pachomius und der kleinasiatische Bischof Basilius schufen im 4. Jahrhundert Regeln zur Ordnung des Gemeinschaftslebens der Mönche. Benedikt von Nursia (*um 480, †547) gründete 529 am Monte Cassino in Latium das erste Kloster in Europa. Er verfasste...
-
Privilegien, Vorrechte. In der ständischen Gesellschaftsordnung des Mittelalters verfügten die Herrschenden über mehr Rechte als ihre Untertanen. Das Münzrecht oder das Zollrecht wurden beispielsweise an Städte oder Landesherren verliehen. Oder ein Kloster bekam das Recht, Bier zu brauen. Auch im Machtkampf zwischen Kaiser und Papst oder Kaiser und Fürsten ging es um Privilegien. Ursprünglich mussten sie nach dem Tod des Begünstigten neu verliehen werden. Im 13. Jahrhundert wurde ein Teil der Rechte für immer an die Fürsten vergeben.