Kirchenbann – Klassenarbeiten
Kirchenbann – Lexikoneinträge
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Friedrich II., der heute als der bedeutendste mittelalterliche Kaiser geltende Herrscher, lebte von 1194 bis 1250. Er stammte aus der Dynastie der Staufer . König von Sizilien Im Jahr 1186 kam Sizilien nach einem Erbfall unter staufische Herrschaft. Friedrich II. entwickelte das Königreich während seiner Herrschaft seit 1198 zu einem Musterstaat und hielt sich dort auch die meiste Zeit auf. Er schuf einen straff zentralisierten Beamtenstaat. Die hohe Gerichtsbarkeit lag ausschließlich in der Hand königlicher Beamter, zu deren Ausbildung die Universität Neapel 1224 gegründet wurde. Friedrich II...
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Kirchenbann, der Ausschluss aus der Gemeinschaft der Kirche und das wichtigste Mittel des Papstes im Machtkampf gegen den deutschen König, z.B. im Investiturstreit oder der Auseinandersetzung mit Friedrich II. Der Gebannte konnte nicht die Sakramente der Kirche empfangen (z.B. das Abendmahl). Da viele Menschen im Mittelalter sehr gläubig waren, war dies eine sehr harte Strafe.
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Reichsacht, besondere Form einer weltlichen Strafe im Unterschied zum Kirchenbann. Wurde über jemanden die Acht verhängt, bedeutete dies die Recht- und Friedlosigkeit des Geächteten, seine Isolierung von der menschlichen Gemeinschaft und die Zerstörung oder Beschlagnahmung seines Besitzes. Jeder hatte das Recht, den Geächteten straflos zu töten. Bei der Reichsacht war der Geächtete im ganzen Reichsgebiet „vogelfrei“. Seit 1220 war die Reichsacht zudem Folge des Kirchenbanns (der Exkommunizierte wurde »in Acht und Bann getan«).