Hörige – Lexikoneinträge
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Grundherrschaft, das Herrschaftsprinzip im Mittelalter , das sich im Lehnswesen niederschlug. Grundherr konnte ein Mitglied des Adels oder ein Kloster sein. Der größte Grundherr war aber der König. Durch Schenkungen und Stiftungen kamen Bischofskirchen, Klöster und Pfarrkirchen zu teilweise sehr großem Grundbesitz. Die Grundherren versprachen, den Bauern Schutz zu gewähren. Unfreien Bauern und ihren Familien, Hörige genannt, überließen sie einen Hof zur Nutzung. Dafür waren die Bauern zu Gegenleistungen verpflichtet, den Frondiensten . Daneben hatten sie regelmäßig Abgaben zu leisten. Dies...
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Hörige, im mittelalterlichen Lehnswesen die unfrei gewordenen Bauern. Zur Zeit Karls des Großen besaßen viele freie Bauern eigenes Land; sie konnten von den Erträgen leben. Um 1000 gehörte das meiste Land adligen Herren (Grundherrn). Die meisten Bauern waren damit im System der Grundherrschaft unfrei. Die Teilnahme an Kriegen führte zum Verfall von Haus und Hof. Durch Übergabe ihres Besitzes an den Grundherrn entkamen die Bauern der Heeresfolge. Die unfreien Bauern wurden damit vom Grundherrn abhängig, benötigten um zu heiraten seine Erlaubnis, mussten Naturalabgaben und Frondienste (Arbeiten...
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Leibeigene, im mittelalterlichen Lehnswesen die weitestgehende Form der rechtlichen und persönlichen Abhängigkeit von einem Grundherrn. Im System der Grundherrschaft zählten die Leibeigenen wie die Hörigen zu den Unfreien oder Abhängigen. Im Unterschied zum Leibeigenen war der Hörige nur in Verbindung mit dem Grund und Boden abhängig, den er bearbeitete. Die Leibeigenschaft ging von den Eltern auf die Kinder über und bedeutete neben Frondiensten und Grundzinsen eine Reihe von weiteren(Natural-)Leistungen bei Heirat oder Erbfall. Darüber hinaus unterlagen die Leibeigenen der schrankenlosen...