Grundherrschaft – Lernwege
Grundherrschaft – Klassenarbeiten
Grundherrschaft – Lexikoneinträge
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Frondienste, unbezahlte Arbeiten von Unfreien (Leibeigene, Hörige) im mittelalterlichen Lehnswesen . Frondienste konnten Tätigkeiten wie Ernten oder Hilfe beim Wegebau sein. Die Dienste für den Grundherren im System der Grundherrschaft dauerten zwischen wenigen Tagen im Jahr bis hin zu mehreren Tagen in der Woche. Mit Aufkommen der Geldwirtschaft wurden die Frondienste durch steuerähnliche Abgaben nach und nach abgelöst.
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Frühmittelalter, Bezeichnung für den Teil des Mittelalters zwischen dem 5. und 11. Jahrhundert, gekennzeichnet durch die Herausbildung feudaler Herrschaftsstrukturen (Entstehung von Grundherrschaft und Lehenswesen , Übergang der Bauern in hörige Abhängigkeit ) sowie der Herausbildung des Papsttums .
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Grundherrschaft, das Herrschaftsprinzip im Mittelalter , das sich im Lehnswesen niederschlug. Grundherr konnte ein Mitglied des Adels oder ein Kloster sein. Der größte Grundherr war aber der König. Durch Schenkungen und Stiftungen kamen Bischofskirchen, Klöster und Pfarrkirchen zu teilweise sehr großem Grundbesitz. Die Grundherren versprachen, den Bauern Schutz zu gewähren. Unfreien Bauern und ihren Familien, Hörige genannt, überließen sie einen Hof zur Nutzung. Dafür waren die Bauern zu Gegenleistungen verpflichtet, den Frondiensten . Daneben hatten sie regelmäßig Abgaben zu leisten. Dies...
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Hörige, im mittelalterlichen Lehnswesen die unfrei gewordenen Bauern. Zur Zeit Karls des Großen besaßen viele freie Bauern eigenes Land; sie konnten von den Erträgen leben. Um 1000 gehörte das meiste Land adligen Herren (Grundherrn). Die meisten Bauern waren damit im System der Grundherrschaft unfrei. Die Teilnahme an Kriegen führte zum Verfall von Haus und Hof. Durch Übergabe ihres Besitzes an den Grundherrn entkamen die Bauern der Heeresfolge. Die unfreien Bauern wurden damit vom Grundherrn abhängig, benötigten um zu heiraten seine Erlaubnis, mussten Naturalabgaben und Frondienste (Arbeiten...
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Kronvasall, der Lehnsmann im mittelalterlichen Lehnswesen , der sein Lehen direkt vom König erhielt und im System der Grundherrschaft zum Grundherrn wurde. Kronvasallen waren die geistlichen Fürsten (Bischöfe) und die weltlichen Fürsten (Herzöge und Grafen). Kronvasallen spielten auch bei der Königswahl eine besondere Rolle.
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Leibeigene, im mittelalterlichen Lehnswesen die weitestgehende Form der rechtlichen und persönlichen Abhängigkeit von einem Grundherrn. Im System der Grundherrschaft zählten die Leibeigenen wie die Hörigen zu den Unfreien oder Abhängigen. Im Unterschied zum Leibeigenen war der Hörige nur in Verbindung mit dem Grund und Boden abhängig, den er bearbeitete. Die Leibeigenschaft ging von den Eltern auf die Kinder über und bedeutete neben Frondiensten und Grundzinsen eine Reihe von weiteren(Natural-)Leistungen bei Heirat oder Erbfall. Darüber hinaus unterlagen die Leibeigenen der schrankenlosen...
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Ostsiedlung, die Erschließung neuer Siedlungsgebiete im Osten des Deutschen Reichs zwischen Elbe und Oder, später auch an der Ostsee entlang (Baltikum). Während um 1000 rund 4 Millionen Menschen im Deutschen Reich und in Skandinavien lebten, waren es um 1340 etwa 11,6 Millionen. Die Zunahme der Bevölkerungszahl führte vom 12. bis 14. Jahrhundert zur Erschließung unbesiedelter Landstriche für die Landwirtschaft im eigenen Land (innerer Landausbau) sowie zur Ansiedlung deutscher Siedler im Osten im Rahmen des Systems der Grundherrschaft . Innerer Landausbau Bevölkerungsexplosion, Erbfolge...
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Vasall, der Lehnsmann im mittelalterlichen Lehnswesen , der sich freiwillig in den Dienst eines Lehnsherrn stellte, dessen Schutz er dadurch genoss. Auch ein Fürst konnte ein Vasall sein. Es wird unterschieden zwischen Kron- und Untervasallen. Kronvasallen (Herzöge, Grafen, Bischöfe) erhielten ihr Lehen im System der Grundherrschaft direkt vom König. Zu den Untervasallen zählten Ritter, Äbte, Dienstmannen und Beamte.