Einigungsvertrag – Lexikoneinträge
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Einigungsvertrag, der am 31.8.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Ost-Berlin geschlossene Vertrag, der den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes und die damit zusammenhängenden Fragen regelte und völkerrechtlich die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten besiegelte Der Einigungsvertrag tat am 29.9.1990 in Kraft, umfasst 45 Artikel und drei umfangreiche Anlagen. In Artikel 1 wurde die Bildung der fünf neuen Bundesländer geregelt, die am 3.10.1990 Länder der Bundesrepublik wurden. In Artikel 2...