Deutschlandvertrag – Lexikoneinträge
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Besatzungsstatut, von den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich am 21.9.1949 nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland einseitig erlassene Regelung des Verhältnisses ihrer Hoheitsorgane zu denen des neuen Staates. Das Besatzungsstatut beendete die Militärregierung in den drei westlichen Besatzungszonen. Dem Alliierten Kontrollrat folgte die Alliierte Hohe Kommission. Es übertrug Bund und Ländern eine eingeschränkte Souveränität. Die drei westlichen Besatzungsmächte behielten sich jedoch gewisse Zuständigkeit vor, etwa in den Bereichen Außenpolitik...
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Deutschlandvertrag , der Vertrag über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich vom 26.5.1952. Der Deutschlandvertrag beendete die seit 1945 bestehende Besatzungsherrschaft und regelte in Erweiterung des Besatzungsstatuts die Übertragung der (eingeschränkte) staatlichen Souveränität an die Bundesrepublik Deutschland, da die Rechte und Verantwortung der drei Siegermächte »in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung«...
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Souveränität, die höchste unabhängige Herrschafts- und Entscheidungsgewalt eines Staates. Dazu gehört, dass ein Staat seine Verfassung und das Rechtssystem frei und unabhängig gestalten kann sowie die Richtlinien in der Innen- und Außenpolitik selbst bestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland erlangte schrittweise ihre volle Souveränität. Das Besatzungsstatut und seine Erweiterung im Petersberger Abkommen (1949) regelten den Zugang der Bundesrepublik zu internationalen Organisationen wie dem Europarat, die Wiederaufnahme der Handels- und diplomatischen Beziehungen zu Staaten des Westens und das...