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Wenn ein Ereignis A die Wahrscheinlichkeit p hat, nennt man die Wahrscheinlichkeit des Gegenereignisses \(\bar{A}\) die Gegenwahrscheinlichkeit oder Komplementärwahrscheinlichkeit. Beträgt z. B. die Wahrscheinlichkeit eines Lotto-Hauptgewinns 1 : 13,84 Mio. (0,000.000.007.2 %), dann ist die Gegenwahrscheinlichkeit für „kein Hauptgewinn“ 99,999.999.992.8 %.


Schlagworte

  • #Stochastik
  • #Wahrscheinlichkeitsrechnung