Kostenübernahme der Online-Nachhilfe dank Bildungspaket?

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Doch leider können viele Eltern ihren Nachwuchs aus finanziellen Gründen nicht mit Nachhilfestunden entsprechend fördern. Für diese Familien gibt es das Bildungspaket von Ihrer Stadt oder Gemeinde, das Leistungen für Bildung und soziale Teilhabe übernimmt. Was genau das Bildungspaket beinhaltet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie es beantragt werden kann, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Was ist das Bildungspaket?

Das Ziel des Bildungspakets ist es, Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen dabei zu unterstützen, Erfolge in der Schule zu feiern sowie Zugang zu kostenpflichtigen sozialen und kulturellen Freizeitangeboten zu erhalten. Das Bildungspaket wird von Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde ausgezahlt, weshalb die Bedingungen und die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich sein können. Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Sie einen Überblick, wie das Bildungspaket in Ihrer Region aussieht. Im Rahmen des Bildungspaketes können Sie folgende Geld- oder Sachleistungen erhalten:

Persönlicher Schulbedarf und Schulausflüge

Mit der Schulbescheinigung Ihres Kindes können Sie pro Jahr einen bestimmten Betrag für Hefte, Stifte und den Schulranzen bekommen. Auch die Kosten für Klassenfahrten und Tagesausflüge können übernommen werden.

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Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Damit Ihre Kinder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnehmen können, werden die Kosten für diese Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets bezuschusst oder komplett übernommen.

Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote

Wenn Ihr Kind in einem Verein Sport machen möchte, ein Instrument erlernen möchte oder Interesse an anderen Kultur- und Freizeitangeboten hat, erhalten Sie auch hierfür eine monatliche Unterstützung.

Fahrt zur Schule, Lernbeförderung

Ihr Kind muss für die Fahrt zur Schule die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen? Ihre Gemeinde kann die Fahrtkosten komplett oder teilweise übernehmen.

Lernförderung (Nachhilfe)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die Kosten für eine Nachhilfekraft oder eine Lernplattform wie Learnattack erstattet bekommen. Erster Schritt ist hier, dass Ihre Schule Ihnen bestätigt, dass Ihr Kind Lernförderung benötigt, die die Schule selbst nicht durchführen kann. Nachhilfe kann nur bezahlt werden, wenn alle kostenlosen Angebote der Schule oder anderer Träger ausgeschöpft sind. Den Vordruck für den „Zusatzbogen für die ergänzende Lernförderung“ erhalten Sie von der zuständigen Antragsstelle, mit der Sie auch klären müssen, ob das von Ihnen ausgewählte Angebot übernommen werden kann. Jede Gemeinde hat hier leicht abweichende Bedingungen und Regeln.

Übersicht einiger ausgewählter Städte:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um das Bildungspaket für Ihre Familie beantragen zu können, müssen Sie eine der folgenden Förderungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Sozialgeld.
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Auch die Voraussetzungen können in Ihrer Stadt oder Gemeinde abweichen. Sollte einer der oben genannten Punkte auf Sie zutreffen, informieren Sie sich in Ihrer Region genauer.

Das Bildungspaket erhalten Sie für Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Zuschüssen ausgeschlossen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So können die Kosten der Nachhilfe für Ihr Kind übernommen werden

1. Beantragen Sie finanzielle Förderungen für Geringverdiener*innen.

Wir gehen davon aus, dass Sie bereits wissen, ob Sie für eine der oben genannten Förderungen infrage kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Förderungen in Ihrem örtlichen Jobcenter (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) oder in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt (alle anderen Förderungen) beantragen. Dort erhalten Sie auch die Formulare für das Bildungspaket und den Antrag auf die individuelle Lernförderung.

Fast alle Leistungen des Bildungspakets werden zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II beantragt, gesondert beantragt werden müssen nur die Leistungen zur Lernförderung für Ihr Kind.

2. Lassen Sie sich den Lernförderungsbedarf von der Schule bestätigen.

Wenn Ihr Kind Probleme im Unterricht hat und Nachhilfe benötigt, müssen Sie sich das von der Schule bestätigen lassen. Die Vorlage dazu erhalten Sie wie in Schritt 1 beschrieben in Ihrem Jobcenter oder bei der Stadtverwaltung. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes kann den Zusatzbogen nur ausfüllen, wenn die Lernförderung nicht von der Schule selbst oder durch andere kostenlose Angebote durchgeführt werden kann.

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3. Finden Sie die richtige Nachhilfe für Ihr Kind.

In den meisten Gemeinden wählen die Eltern die Institution für die Nachhilfe selbst aus. Nur selten schlagen die Ämter Angebote vor. Überlegen Sie sich daher selbst, in welcher Form Ihr Kind Nachhilfe erhalten soll: vor Ort oder mithilfe einer Online-Lernplattform? In kleinen Gruppen oder individuell? Der Vorteil von Online-Nachhilfeportalen wie Learnattack sind die zeitliche und örtliche Flexibilität sowie die vergleichsweise günstigen Kosten.

Da jede Stadt oder Gemeinde andere Ansprüche an die Lernförderung hat, klären Sie am besten direkt mit Ihrer zuständigen Antragsstelle, ob Ihr ausgewähltes Angebot übernommen wird.

4. Stellen Sie einen Antrag und verhelfen Sie Ihrem Kind zu mehr Lernerfolg.

Nach Klärung der vorangegangenen Schritte und nach dem Ausfüllen der nötigen Anträge können Sie diese Anträge bei Ihrem zuständigen Amt abgeben. Von dem Amt erhalten Sie dann eine Bestätigung und Ihr Kind kann die Lernförderung kostenfrei nutzen. Der gesteigerte Lernerfolg verbessert nicht nur die Noten Ihres Kindes, sondern stärkt zusätzlich sein Selbstbewusstsein.

Da die Regelungen des Bildungspaketes von den einzelnen Gemeinden und Städten festgelegt werden, ist es uns hier leider nicht möglich, Ihnen konkretere Tipps und Infos zu nennen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beraten lassen: ☎️ 030 221 911 009

Wir freuen uns außerdem, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen. Haben Sie das Bildungspaket mit Lernförderung bereits beantragt? Haben Sie Tipps für andere Leser*innen? Schreiben Sie uns dazu gern eine E-Mail oder kommentieren Sie diesen Beitrag.

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