Facebook, Instagram, WhatsApp und andere soziale Medien sind sehr praktisch. Damit kannst du schnell Informationen und Neuigkeiten mit deinen Freund*innen oder deiner Familie austauschen. Und bestimmt hast du schon einmal Bilder als Gruß verschickt oder ein lustiges YouTube-Video. Das funktioniert zwar ganz einfach, ist aber nicht immer erlaubt. Der Grund dafür sind das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild.

Urheberrecht schützt geistiges Eigentum
Vielleicht kennst du das Bild „Blaues Pferd“ von Franz Marc aus dem Kunstunterricht. Der Maler Franz Marc ist der Urheber dieses Bildes, weil er es erschaffen hat.
Urheber*in ist immer der- oder diejenige, der bzw. die ein Werk schafft. Das kann zum Beispiel ein Bild sein, ein Film, ein Gedicht oder ein Lied. Wenn du ein Foto machst, bist du sein Urheber bzw. seine Urheberin. Diese Fotografie ist dein Eigentum, deshalb darfst du bestimmen, was damit passiert und wer es benutzen darf. Andere Personen müssen dich um Erlaubnis bitten, wenn sie dein Foto zum Beispiel auf Instagram posten wollen.
Wenn ein*e Urheber*in verstirbt, geht das Urheberrecht auf seine bzw. ihre Erben über. Sie bestimmen dann, was mit den Werken passiert. Sie können zum Beispiel Nutzungsrechte daran verkaufen. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin ist das Werk nicht mehr geschützt. Jeder darf es verwenden, veröffentlichen oder verändern.
Der Maler Franz Marc ist am 4.3.1916 gestorben – vor über 100 Jahren. Deshalb darf sein Gemälde „Blaues Pferd“ verbreitet und vervielfältigt werden, aber nur wenn dabei das Urheberrecht angegeben wird.
- Alle Werke sind urheberrechtlich geschützt. Hierzu gehören zum Beispiel Texte, Bilder, Musik, Dateien, Computerprogramme und Filme.
- Man darf fremde Werke nicht einfach auf Social Media teilen, posten oder anderweitig verbreiten – auch dann nicht, wenn du sie ganz einfach bei Google findest.
- Du darfst fremde Werke nur hochladen und veröffentlichen, wenn der Urheber damit einverstanden ist. Wenn du zum Beispiel ein Bild posten oder teilen möchtest, dass ein*e Freund*in gezeichnet hat, dann musst du ihn/ sie erst um Erlaubnis bitten.
- Veröffentliche nur deine eigenen Videos oder Fotos. Auch dein Profilbild muss dir gehören oder du brauchst die Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin, dass du das Bild als Profilbild benutzen darfst.
- Es ist übrigens auch nicht einfach erlaubt, ein fremdes Bild abzuzeichnen und die eigene Zeichnung dann zu veröffentlichen.
- Wenn du ein Video gedreht oder ein Bild gezeichnet hast, müssen andere dich um Erlaubnis fragen, ob sie deine Werke verbreiten oder posten dürfen.
Du fragst dich möglicherweise, warum es diese komplizierten Regeln gibt. Ganz einfach:
Das Urheberrecht schützt das Eigentum und die Rechte der Urheber und es bestraft diejenigen, die gegen diese Rechte verstoßen. Eine Verletzung des Urheberrechts kann also eine Straftat sein. Der Urheber darf dafür Schadensersatz verlangen. Das wird schnell richtig teuer.

Diese Regeln sind sehr wichtig für Menschen, die mit ihren Werken Geld verdienen. Künstler sind darauf angewiesen, dass andere Menschen ihre Kunst kaufen, ganz egal, ob es sich dabei um ein Buch, ein Bild, eine DVD oder einen Comic handelt. Wenn jeder all diese Werke einfach so veröffentlichen dürfte, könnten die Künstler nicht mehr davon leben und ihre Miete nicht mehr bezahlen. Der Bäcker verteilt seine Brötchen ja auch nicht kostenlos. Außerdem wird das Eigentum eines jeden Menschen von unserer Verfassung geschützt.
Das Recht am eigenen Bild: Kinder haben auch eine Privatsphäre
Stell dir vor, ein Kumpel oder eine Kumpeline macht ein lustiges Video von dir und postet es dann auf YouTube, obwohl du das nicht willst. Oder deine Mutter teilt ein Foto von dir in einer WhatsApp-Gruppe, weil sie es total süß findet. Dir selbst ist das aber peinlich. Beides ist nicht okay, weil es deine Privatsphäre verletzt und dein Persönlichkeitsrecht.
Kinder haben genauso wie Erwachsene ein „Recht am eigenen Bild“. Du entscheidest, welche Fotos und Videos von dir in den sozialen Medien erscheinen. Und wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen auch deine Eltern zustimmen.
Umgekehrt bedeutet das, dass du die Personen, die auf deinem Foto oder Video erkennbar sind, erst um ihr Einverständnis bitten musst, bevor du diese Sachen veröffentlichst.
Mehr Informationen findest du hier: https://www.urheberrecht.de/social-media/