Direkt zum Inhalt
Westfälischer Frieden, die Einigung von 1648 zur Beendigung des Dreißigjährigen Kriegs. Keine der Kriegsparteien konnte den Krieg auf den Schlachtfeldern gewinnen. Das Land war ausgeblutet, die Heere erschöpft. 

Friedensverhandlungen

1640 waren die Kriegsparteien bereit, über einen Frieden zu verhandeln. 1644 begannen die Friedensverhandlungen zwischen dem römisch-deutschen Kaiser, den Reichsständen sowie Frankreich und Schweden in den neutralen Städten Münster (dort versammelte sich die katholische Seite, der Kaiser verhandelte mit Frankreich) und Osnabrück (dort versammelte sich die protestantische Seite, der Kaiser verhandelte mit Schweden). 
Am 24.10.1648 wurden die Verträge vom römisch-deutschen Kaiser Ferdinand III. (*1608, †1657, deutscher König seit 1636, römisch-deutscher Kaiser seit 1637), Frankreichs König Ludwig XIV. sowie der schwedischen Königin Christina (*1626, †1689, schwedische Königin von 1632 bis 1654) unterzeichnet. Den Westfälischen Frieden nannte man auch ewigen Frieden oder universellen Frieden.

Wichtige Regelungen

Bei den konfessionellen Regelungen wurde der Augsburger Religionsfrieden bestätigt. Wechselte der Fürst die Religion, mussten ihm die Untertanen nun aber nicht mehr folgen. Der Calvinismus erhielt den Status einer anerkannten Konfession.
Politisch-rechtliche Bestimmungen waren: Die Fürsten wurden politisch selbstständig. Sie erreichten die innere Souveränität mit der Einschränkung, dass sich ihre Bündnisse und Kriege nicht gegen Kaiser und Reich richten durften. Die Rechte des Kaisers wurden stark eingeschränkt. Der Kaiser wurde bei den Reichsgeschäften und der Gesetzgebung im Reich an die Zustimmung der Reichsfürsten gebunden Er benötigte also z. B. für Steuererhebungen die Zustimmung der Fürsten. 
Zahlreiche Gebietsveränderungen wurden vereinbart. Schweden erhielt etwa Vorpommern, Rügen und das Erzbistum Bremen. Frankreich erhielt z. B. die elsässischen Besitzungen, die Stadt Breisach und die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun. Die Vereinigten Niederlande und die Schweiz wurden als souveräne Staaten anerkannt. Innerhalb Deutschlands erhielt Brandenburg als Entschädigung kirchliche Territorien in Norddeutschland.

Auswirkungen

Schweden und Frankreich konnten sich als Garantiemächte für die Einhaltung des Friedens durchsetzen. Beide Staaten errangen eine Ordnungsfunktion im Deutschen Reich und in Europa. Dies beeinflusste das politische Machtgleichgewicht bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation 1806.
Mit dem Friedensschluss begann die Säkularisierung des Völkerrechts, da der Frieden ohne Vermittlung des Papstes zustande kam.
Die einzelnen Territorien des Deutschen Reichs gewannen an Eigenständigkeit und Gewicht. Deutschland war nunmehr ein lockerer Verband von knapp 300 Einzelstaaten und 1400 reichsunmittelbaren, also direkt dem Kaiser unterstellten Gebieten.

Schlagworte

  • #Westfälischer Friede
  • #Die frühe Neuzeit
  • #Der Glaube in Europa
  • #Der Wandel des Weltbildes in der frühen Neuzeit
  • #Weltbild
  • #Dreißigjähriger Krieg
  • #Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation