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Römisches Bürgerrecht, das erste Beispiel für eine einheitliche Staatsbürgerschaft in der Geschichte Europas. Ursprünglich besaßen nur die männlichen Bewohner Roms das Bürgerrecht. Dieses wurde nach dem Bundesgenossenkrieg (91– 88 v. Chr.) allmählich auf alle männlichen Bewohner Italiens ausgedehnt. Im Jahr 212 n. Chr. erhielten alle freien Bewohner des Römischen Reichs das Bürgerrecht.

Zu den Rechten gehörten unter anderem: Verträge abschließen und Grundeigentum besitzen können, gegen Gerichtsurteile Berufung einlegen zu können und in der Volksversammlung wählen zu können (aktives und passives Wahlrecht).


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