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Reichsstände, im Deutschen Reich bzw. im Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation diejenigen Personen und Institutionen mit Sitz und Stimme im Reichstag. Dies waren die Reichsfürsten, Reichsgrafen, Reichsprälaten (Angehörige der Reichskirche) und Reichsstädte, die zusammen mit dem Kaiser das Reich repräsentierten.

Die Reichsstände mussten persönlich oder durch Vertreter an den Reichstagen teilnehmen, die vom Reichstag bewilligten Steuern aufbringen und Truppenkontingente zum Reichsheer stellen. Zunehmend gelang es ihnen, die eigene Landeshoheit auszubauen.


Schlagworte

  • #Reichstag
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  • #Ständegesellschaft