Direkt zum Inhalt
  • Aufgabe 1

    Dauer: 2 Minuten 1 Punkte
    einfach

    Warum wurden Städte an Kreuzungen von Handelswegen gegründet?

  • Aufgabe 2

    Dauer: 3 Minuten 4 Punkte
    mittel

    Stelle den Verlauf des politischen Wandels von Städten im Mittelalter dar.

  • Aufgabe 3

    Dauer: 3 Minuten 2 Punkte
    mittel

    Was trug die Landwirtschaft zur Entstehung von Städten bei?

  • Aufgabe 4

    Dauer: 3 Minuten 4 Punkte
    mittel

    Welchen Einfluss hatten die Zünfte auf den Alltag ihrer Mitglieder?

  • Aufgabe 5

    Dauer: 10 Minuten 5 Punkte

    Quellenanalyse

    Lies dir die folgende Quelle gut durch und fasse in Stichpunkten zusammen, welche Rechte der Herzog den Bürgern verlieh.

    Der Herzog von Zähringen verlieh den Bürgern von Freiburg in einer Urkunde von 1120 folgende Rechte:

    Kundgetan sei allen, den zukünftig und den gegenwärtig Lebenden, dass ich, Konrad, an dem Ort, der mein Eigengut ist, nämlich Freiburg, einen Markt gegründet habe im Jahre des Herrn 1120. Nachdem also von überallher angesehene Kaufleute zusammengerufen worden sind, habe ich auf der Grundlage einer Schwurvereinigung verfügt, diesen Markt einzurichten und auszubauen.

    Darauf habe ich einem jeden Kaufmann ein Grundstück zugeteilt, damit Häuser errichtet werden; und ich habe festgesetzt, dass von jedem Grundstück ein Schilling mir und meinen Nachkommen jährlich als Zins gezahlt werden soll, am Fest des heiligen Martin. Nun also sei allen kundgetan, dass ich auf Bitten jener die nun folgenden Privilegien eingeräumt habe:

    1. Allen, die meinen Markt besuchen, verspreche ich Frieden und sicheres Geleit innerhalb meines Besitzes und Herrschaftsbereichs.
    2. Wenn einer von ihnen in diesem Gebiet beraubt werden sollte, so will ich die Rückerstattung des geraubten Gutes veranlassen oder selbst dafür zahlen.
    3. Wenn einer meiner Bürger stirbt, so soll seine Frau mit ihren Kindern alles behalten, was auch immer ihr Mann hinterlassen hat.
    4. Allen Kaufleuten erlasse ich den Zoll.
    5. Meinen Bürgern will ich keinen anderen Vogt oder Priester geben außer dem, welchen sie selbst gewählt haben.
    6. Wenn sich unter meinen Bürgern eine Streitfrage erheben soll, so ist nicht nach meinem Ermessen oder dem ihres Vorstandes zu entscheiden, sondern nach dem gebräuchlichen Recht aller Kaufleute, insbesondere dem der Kölner.
    7. Jeder, der in diese Stadt kommt, darf sich hier frei niederlassen, wenn er nicht der Leibeigene irgendeines Herrn ist und diesen auch anerkennt als seinen Herrn. Wer aber über Jahr und Tag in der Stadt gewohnt hat, der genießt von da an sicher die Freiheit.

    (Zitiert nach Keutgen, Friedrich: Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte, Berlin, 1901, Nr. 133, S. 117.)

  • Aufgabe 6

    Dauer: 2 Minuten 3 Punkte
    schwer

    Weitere Aufgabe zur Quelle:

    Welche Gruppen profitierten besonders von den jeweiligen genannten Rechten?

  • Aufgabe 7

    Dauer: 2 Minuten 3 Punkte
    schwer

    Weitere Aufgabe zur Quelle:

    Welche Gründe sprachen demnach dafür, sich in der Stadt anzusiedeln?