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Gewaltenteilung, die Aufteilung staatlicher Gewalt. 
Nach den Vorstellungen des englischen Philosophen John Locke (*1632, †1704) sollte die Staatsgewalt zweigeteilt werden, um Machtmissbrauch zu vermeiden. Der französische Staatstheoretiker Charles de Montesquieu (*1689, †1755) unterschied drei Arten von Staatsgewalten: die gesetzgebende Gewalt, die ausführende Gewalt und die richterliche Gewalt. Im Absolutismus hatte der Herrscher alle drei Gewalten in seiner Hand vereinigt. 
Zu den Forderungen der Aufklärung gehörte, dass die Gewalten auf verschiedene Schultern verteilt werden sollten. Die Gesetzgebung (Legislative) sollte durch ein vom Volk oder Teilen des Volks gewähltes Parlament erfolgen, das über Gesetze, Steuern, Krieg und Frieden abstimmt. 
Die ausführende Gewalt (Exekutive) sollte der Regierung überlassen bleiben. Die vom Volk direkt oder vom Parlament gewählte Regierung sollte die vom Parlament beschlossenen Gesetze ausführen. 
Davon unabhängig sollte die höchste richterliche Gewalt (Judikative oder Jurisdiktion) bei einem obersten Gerichtshof liegen. Unabhängige Richter sollten Urteile und Entscheidungen auf ihre Übereinstimmung mit Verfassung und Gesetzen überprüfen. 

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