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Deutscher Bund, lockerer Staatenbund aus 35 Fürstentümern und vier Städten, der als Ergebnis der Verhandlungen 1815 auf dem Wiener Kongress unter Führung Österreichs an die Stelle des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation trat.

Bundesversammlung

Neben den deutschen Fürsten gehörten ihm auch ausländische Herrscher, z.B. der König von Großbritannien als König von Hannover, an. In einer Bundesversammlung trafen sich die Gesandten der Mitgliedsstaaten. Sie tagte als ständiger Kongress in Frankfurt am Main. Bis 1848 wurde es zur Regel, dass sich Österreich und Preußen in allen wichtigen Schritten absprachen.
Innenpolitisch wurde der Bund von diesen Mächten dazu genutzt, liberale, demokratische und nationale Ideen im Sinne der Restauration zu bekämpfen (Karlsbader Beschlüsse).

Verfassungsversprechen

Ziele des Deutschen Bundes waren die innere und äußere Sicherheit Deutschlands, die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Den Forderungen von Liberalen und Demokraten nach nationaler Einheit und Freiheit begegnete man mit Versprechungen, in den Einzelstaaten Verfassungen einzurichten.

Enttäuschte Erwartungen

Mit dem Deutschen Bund wurden die Erwartungen vieler Menschen, die in den Befreiungskriegen gegen Napoleon gekämpft hatten und auf mehr Mitbestimmung und einen einheitlichen deutschen Staat hofften, nicht erfüllt. 
Wenn überhaupt Verfassungen eingerichtet wurden, sicherten sie die Position des Monarchen und ließen demokratische Entwicklungen kaum zu. 1830/31 wurden z. B. in den Fürstentümern Sachsen, Hannover, Braunschweig und Hessen-Kassel Verfassungen verkündet.
Nach der Deutschen Revolution 1848/1849 gelang es Otto von Bismarck, Österreich aus dem Deutschen Bund zu drängen. So sollte Österreich nicht Mitglied im Deutschen Zollverein werden. Im Deutsch-Österreichischen Krieg 1866 schließlich zerbrach der Deutsche Bund endgültig. Unter Führung Preußens wurde der Norddeutsche Bund geschaffen.

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