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(Abscheidungspotenzial): Diejenige elektrische Spannung, die mindestens aufgebracht werden muss, damit eine Elektrolyse ablaufen kann. Die Zersetzungsspannung muss mindestens gleich der Differenz der Abscheidungspotenziale des abzuscheidenden Anions EA und des abzuscheidenden Kations EK sein. Die Abscheidungspotenziale entsprechen unter Normalbedingungen den Normalpotenzialen (Standardpotenzialen; Spannungsreihe).

Die Zersetzungsspannung für eine Natriumchloridlösung berechnet sich demnach aus dem Normalpotenzial von Natrium (-2,71 V) und dem von Chlor (+1,36 V) wie folgt: (+1,36 V) – (-2,71 V) = 4,07 V. Für die Elektrolyse einer Natriumchloridlösung ist somit eine Mindestspannung von 4,07 V erforderlich. Die Beobachtung, dass in der Praxis die Abscheidungsspannung stets größer ist als die berechnete (Überspannung), ist auf den inneren Widerstand der Elektrolysezelle zurückzuführen.


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