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Allgemein

(Umstandsbestimmung; lat.: zum Verb hinzutretend)

Das Adverbial ist ein Satzglied, das die Umstände eines Geschehens näher bestimmt. Es ist nicht zwingend vom Prädikat gefordert, es lassen sich damit aber genauere Angaben machen.

Beispiel: Miriam besucht in den Ferien häufig die Jugendbibliothek. (adverbiale Bestimmung des Ortes + adverbiale Bestimmung der Zeit)                                     

Ein Adverbiale kann, ähnlich wie die nominalen Satzglieder Subjekt und Objekt, unterschiedlich gebaut sein; es kann ein  Wort sein, eine Wortgruppe oder auch ein ganzer Satz (Neben­satz). Einen Nebensatz dieser Art, der in aller Regel durch eine Konjunktion eingeleitet wird, nennt man daher auch Adverbialsatz.

Adverbiale Bestimmungen

  1. Adverbiale Bestimmung der Zeit 
  2. Adverbiale Bestimmung des Ortes
  3. Adverbiale Bestimmung der Art und Weise
  4. Adverbiale Bestimmung des Grundes
  5. Adverbiale Bestimmung der Bedingung
  6. Adverbiale Bestimmung des Gegengrundes

Schlagworte

  • #Satzglied
  • #Umstandsbestimmung